Menschen mit Behinderungen können vom LVR Geld für Freizeitaktivitäten erhalten!
Wer bekommt das Geld?
Menschen mit einer geistigen Behinderung, wenn sie selbständig in einer Wohnung mit ambulanter Betreuung (BeWo) oder ohne Betreuung leben,
oder
bald in eine eigene Wohnung ziehen.
Was kann man mit dem Geld bezahlen?
Beispiele:
- Kinokarte
- Konzertbesuch
- Sportverein
- Kurse bei der Volkshochschule
- Saunabesuch
- Schwimmen
- Museumsbesuch
wichtig ist, dass behinderte und nicht behinderte Menschen an den Freizeitaktivitäten teilnehmen können!
Wieviel Geld bekommt man?
Soviel wie man ausgegeben hat.
Aber höchstens 30 Euro pro Jahr.
Wichtig ist, immer die Quittungen aufzubewahren!
Wer zahlt das Geld aus?
Zuerst in der KoKoBe anrufen und fragen, ob man Geld bekommen kann.
Die KoKoBe hat Anträge, die man ausfüllen und an die KoKoBe zurücksenden muss.
Dann wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen!